Grundsteuerreform und neue Hebesätze ab Januar 2025


Im Jahr 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundsteuerhebung in Deutschland grundlegend neugestaltet werden muss. Galten doch über viele Jahrzehnte hinweg unveränderte Einheitswerte als Bemessungsgrundlage. Dieses Einheitswertsystem wird jetzt abgeschafft.

Mit den neuen Grundsteuermessbeträgen vom Finanzamt können die Immobilienwerte künftig genauer, korrekter und damit gerechter erfasst werden. Politische Maßgabe war auch, dass die Grundsteuereinnahmen der Kommunen insgesamt nicht höher ausfallen sollen als zuvor. Obwohl sechs Jahre für die Umsetzung dieser Reform Zeit waren, gab es jetzt kurz vor dem Ablauf der Frist noch schwere inhaltliche Turbulenzen: Die gemäß dem Gerichtsurteil neu einzuführende Unterscheidung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken würde bei gleichem Hebesatz zur Folge haben, dass Wohngrundstücke mehr und Gewerbegrundstücke geringer als zuvor belastet werden.

Um diesem Makel abzuhelfen, wurden durch die Landesregierungen Gesetze erlassen, die die Festsetzung unterschiedlicher Hebesätze in den Kommunen zulassen, was bisher nicht möglich war. So konnte jetzt unser Stadtrat ab 2025 für Wohngrundstücke einen Hebesatz von 535 % und für Gewerbegrundstücke von 976 % beschließen. Die Stadt wird damit 2025 11,6 Millionen Euro einnehmen wie zuvor 2024. Dass es trotzdem im Einzelnen „Gewinner“ und „Verlierer“ gibt, ist leider unvermeidbar. Die mehr zahlen, können sich damit trösten, dass sie viele Jahre zuvor weniger zahlen mussten.

Autor: Stadtrat Hans-Peter Dreibrodt
(Freie Fraktion)