Nachbarschaftszentrum für das Quartier am Leipziger Tor


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das denkmalgeschützte Leipziger Torhaus befindet sich seit dem Jahr 2020 wieder im Eigentum der Stadt Dessau-Roßlau. Für seine Sanierung wurden der Stadt Ende 2021 Städtebaufördermittel bewilligt, seither stehen inklusive des kommunalen Eigenanteils ca. 1,1 Mio. Euro für die Gebäudesanierung bereit.

Im Jahr 2022 hat der Stadtrat dem Verein „Bürgerzentrum Leipziger Torhaus e.V.“ die Betreibung des Nachbarschaftszentrums Leipziger Toraus nach einer öffentlichen Ausschreibung übertragen. Der Verein muss den Betrieb des Nachbarschaftszentrums selbständig und eigenfinanziert sicherstellen. Wie bereits das Quartierskonzept feststellte, kann das Nachbarschaftszentrum für das Quartier am Leipziger Tor eine wichtige Funktion übernehmen. Die Vision ist, dass das Leipziger Torhaus zu einem sogenannten „Dritten Ort“ wird, in dem Räume für Vereine und Initiativen entstehen oder Beratungsangebote der Stadt, etwa im Jugend- und Sozialbereich angeboten werden. Auch das Quartiersmanagement könnte dort künftig Räume anmieten. Der große Saal im Erdgeschoss und der angrenzende kleine Hofgarten sollen wieder für Kulturveranstaltungen, Vereins-, Nachbarschafts- oder Familienfeste nutzbar gemacht werden. Das für das Quartier namensgebende Leipziger Torhaus würde die „Gute Stube“ des Quartiers werden, zu der man gerne hingeht und auf die man zurecht stolz ist.


Die Stadt hatte bei der Übertragung dem Verein zugesagt, das Haus zeitnah zu sanieren, um die Tätigkeit des Zentrums bald beginnen zu können. Wegen personeller Engpässe war sie aber seit nunmehr vier Jahren nicht in der Lage, die geplante Baumaßnahme tatsächlich umzusetzen. Durch die Nichtinanspruchnahme der ausgereichten Fördermittel entstehen der Stadt seit Jahren und jeden weiteren Monat Strafzinsen in Höhe von ca. 2.600 €.

Da die Stadtverwaltung mit der Sanierung nicht vorankommt, hatte sich zwischenzeitlich der Verein „Bürgerzentrum Leipziger Torhaus e.V.“ bereit erklärt, anstelle der Stadtverwaltung auch die Sanierung des Hauses selbst zu übernehmen. Die erforderlichen Kompetenzen sind im Verein vorhanden. Dafür sind die Übertragung des Gebäudes in Form eines Erbbaupachtvertrages und die Weiterleitung der Fördermittel an den Verein Voraussetzung.

Unsere Fraktion hat im Mai einen Grundsatzbeschluss in den Stadtrat eingebracht, um dies in die Wege zu leiten. Derzeit wird dieser noch in den zuständigen Gremien des Stadtrates beraten. Bis zum Jahresende will die Stadtverwaltung alle Formalitäten klären, so dass der Verein die Planungen zügig vorantreiben kann. Die ersten Bauleistungen sollen ab dem 3. Quartal 2026 erfolgen. Wir finden diese Form des direkten bürgerschaftlichen Engagements zum Wohle des Hauses, zur Bereicherung des Quartiers und zur Entlastung der Stadtverwaltung sehr wertvoll und setzen deshalb wie bisher auf eine breite Unterstützung aus dem Stadtrat.

Hendrik Weber
Freies-Bürger-Forum