Integration durch Arbeitspflicht?

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ist eine Arbeitspflicht für BürgergeldempfängerInnen und AsylbewerberInnen in Dessau-Roßlau rechtlich möglich? Seit August 2025 stand eine Beschlussvorlage der AfD-Fraktion auf der Tagesordnung diverser Gremien. Diese fordert eine Arbeitsverpflichtung für AsylbewerberInnen und erwerbsfähige Leistungsberechtigte von Bürgergeld.
Betroffen wären in Dessau-Roßlau rund 6.990 Bürgergeld-empfängerInnen, 2.701 (39 Prozent) davon haben keine deutsche Staatsbürgerschaft (Stand März 2025). 1.453 anerkannte und 342 noch in Prüfung befindliche AsylbewerberInnen (Stand Juni 2025) würden noch hinzukommen. Mit einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens dürfen Asylbewerberinnen und Asylbewerber einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die meisten finden von sich aus eine Tätigkeit und brauchen keine aufgezwungenen Tätigkeiten. Erreichen wir mit einer „Arbeitspflicht“ eine bessere Integration? Aus unserer Sicht ist eine Arbeitspflicht nicht zielführend. Besser wäre es, Arbeitsangebote zu machen, um den Integrationsgedanken zu fördern.
Es handelt sich um Maßnahmen nach Bundesrecht, die in enger Abstimmung mit dem Jobcenter vorbereitet werden müssen. Das Jobcenter hält bereits Strukturen und Programme für Arbeitsgelegenheiten vor – unabhängig von der Herkunft der HilfeempfängerInnen. Vorab muss geklärt werden, wie eine frühzeitige Anbindung und Abwicklung über die Verwaltung der Stadt, sowie die Maßnahmen finanziell im Haushalt tragbar sind. Erhebliche Personalaufwendungen für die Integration der Zielgruppen wären nötig.
Hendrik Weber
Freies-Bürger-Forum

